Antrag auf Erstattung und Bezuschussung ergonomischer Produkte
Von den Sozialversicherungsträgern in Deutschland oder von der Agentur für Arbeit können rückengerechte Büromöbel und ergonomische Hilfsmittel bezuschusst werden. Diese Hilfen werden unter dem Namen "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" oder kurz LTA zusammengefasst.
Wer hat Anspruch auf solche Leistungen, welcher Träger zahlt die Leistung und wie wird diese Leistung beantragt? Auf diese Fragen soll die nachfolgende Checkliste Antworten geben.
Weitere Informationen, eine umfassende Beratung und die notwendigen Kostenvoranschläge erhalten Sie im nächstgelegenen Ergonomie Geschäft.
Die Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen und ist deshalb der erste Ansprechpartner für Sie. Auch wenn die benötigten Möbel oder Hilfsmittel nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, so muss er deren Einsatz in seinen Räumen dennoch zustimmen.
Wann kommt eine Bezuschussung in Frage?
Wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus besondere Hilfsmittel oder Möbel für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, kann der zuständige Träger dafür die Kosten übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige Hilfsmittel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient oder im Rahmen der Rehabilitation verordnet bekommt, kann einen Antrag zur Bezuschussung stellen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielen darauf ab,
- Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auszugleichen,
- vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und
- eine möglichst dauerhafte berufliche Eingliederung zu erzielen, entweder durch Erhaltung des vorhandenen oder durch Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes.
Die Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist gesetzlicher Auftrag der Träger der sozialen Sicherung. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können unter bestimmten Voraussetzungen bereits einsetzen, wenn die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben noch nicht gemindert, aber schon erheblich gefährdet ist. In diesem Sinne wird von einer präventiven Orientierung der Rehabilitation gesprochen.
Wer sind die Kostenträger?
- Rentenversicherungen (DRV):
- Ab dem 16. Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung,
- bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
- wenn ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste,
- wenn nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der Rentenversicherung für den Rehabilitationserfolg eine sich unmittelbar anschließende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist.
- Gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit
- Arbeitsamt: Bis einschließlich des 15. Jahres versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Landeswohlfahrtsverbände: Studenten, Beamte und Sonderfälle
Wo können Sie sich beraten lassen?
Alle genannten Kostenträger haben entsprechende Beratungsstellen. Wenn Sie Ihren individuellen Fall eindeutig einem Kostenträger zuordnen können, so sollten Sie sich direkt dort beraten lassen.
Darüber hinaus gibt es "Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation", die in Kooperation der Reha-Träger landesweit eingerichtet wurden. Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss, kann sich an eine dieser Servicestellen wenden.
Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet. Dadurch kann schnell gehandelt werden. Auch während eines laufenden Reha-Verfahrens können sich Ratsuchende an diese Servicestelle wenden.
Ein Verzeichnis der im gesamten Bundesgebiet eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation finden Sie unter www.reha-servicestellen.de.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und eventuelle Zusatzfragebögen (erhältlich beim Kostenträger)
- Ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Sinnvoll ist der Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
- Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten erlischt der Anspruch.
Welche Hilfsmittel werden bewilligt oder bezuschusst?
Es gibt hierfür keine definierte Liste, jedoch können grundsätzlich alle Hilfsmittel bezuschusst werden, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation dienen. Am häufigsten sind dies für Tätigkeiten im Büro Steh-Sitz-Arbeitstische, orthopädische Bürostühle oder ergonomisches Computerzubehör (Vertikal- oder Beidhandmaus, Vorlagenhalter, Armauflagen).
Das bewilligte Hilfsmittel geht in das Eigentum des Mitarbeiters über, das heißt bei einem Arbeitsplatzwechsel kann dieses mitgenommen werden.
Weitere Informationen
Unsere Fachhandelspartner helfen Ihnen gerne, den für Sie optimalen Bürostuhl oder andere ergonomische Hilfsmittel zu finden. Die ausführliche, individuelle Beratung ist eine der Kernkompetenzen der Ergonomie-Fachgeschäfte. Selbstverständlich bekommen Sie hier auch den Kostenvoranschlag, den Sie beim Einreichen des Antrages beim Kostenträger benötigen.
Weiterführende Links
Gemeinsame Servicestellen der Reha-Leistungsträger
Deutsche Rentenversicherung DRV: Homepage
Deutschen Rentenversicherung DRV: Reha-Büros
Deutschen Rentenversicherung DRV: Antragspaket "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"
Bundesagentur für Arbeit: Homepage
Arbeitsstättenverordnung (siehe Anhang 6: Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen)