Antrag auf Erstattung und Bezuschussung ergonomischer Produkte

Max, unser Ergonomieberater, gibt Tipps zur Erstattung und Bezuschussung ergonomischer EinrichtungenVon den Sozialversicherungsträgern in Deutschland oder von der Agentur für Arbeit können rückengerechte Büromöbel und ergonomische Hilfsmittel bezuschusst werden. Diese Hilfen werden unter dem Namen "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" oder kurz LTA zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf solche Leistungen, welcher Träger zahlt die Leistung und wie wird diese Leistung beantragt? Auf diese Fragen soll die nachfolgende Checkliste Antworten geben.

Weitere Informationen, eine umfassende Beratung und die notwendigen Kostenvoranschläge erhalten Sie im nächstgelegenen Ergonomie Geschäft.

Die Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen und ist deshalb der erste Ansprechpartner für Sie. Auch wenn die benötigten Möbel oder Hilfsmittel nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, so muss er deren Einsatz in seinen Räumen dennoch zustimmen.

Wann kommt eine Bezuschussung in Frage?

Wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus besondere Hilfsmittel oder Möbel für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, kann der zuständige Träger dafür die Kosten übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige Hilfsmittel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient oder im Rahmen der Rehabilitation verordnet bekommt, kann einen Antrag zur Bezuschussung stellen.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielen darauf ab,

Die Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist gesetzlicher Auftrag der Träger der sozialen Sicherung. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können unter bestimmten Voraussetzungen bereits einsetzen, wenn die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben noch nicht gemindert, aber schon erheblich gefährdet ist. In diesem Sinne wird von einer präventiven Orientierung der Rehabilitation gesprochen.

Wer sind die Kostenträger?

Wo können Sie sich beraten lassen?

Alle genannten Kostenträger haben entsprechende Beratungsstellen. Wenn Sie Ihren individuellen Fall eindeutig einem Kostenträger zuordnen können, so sollten Sie sich direkt dort beraten lassen.

Darüber hinaus gibt es "Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation", die in Kooperation der Reha-Träger landesweit eingerichtet wurden. Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss, kann sich an eine dieser Servicestellen wenden.

Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet. Dadurch kann schnell gehandelt werden. Auch während eines laufenden Reha-Verfahrens können sich Ratsuchende an diese Servicestelle wenden.

Ein Verzeichnis der im gesamten Bundesgebiet eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation finden Sie unter www.reha-servicestellen.de.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten erlischt der Anspruch.

Welche Hilfsmittel werden bewilligt oder bezuschusst?

Es gibt hierfür keine definierte Liste, jedoch können grundsätzlich alle Hilfsmittel bezuschusst werden, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation dienen. Am häufigsten sind dies für Tätigkeiten im Büro Steh-Sitz-Arbeitstische, orthopädische Bürostühle oder ergonomisches Computerzubehör (Vertikal- oder Beidhandmaus, Vorlagenhalter, Armauflagen).

Sattelstuhl HAG Capisco mit Sattelsitz, Rückenlehne und Kopflehne (Modell 8107)
Ergorest Unterarmstütze für die Computerarbeit. Die Abbildung zeigt die Ausführung mit Maustisch.
Stehpult Drive von Officeplus mit Gestell silberfarben und Pultplatte in Zwetschge Dekor

Das bewilligte Hilfsmittel geht in das Eigentum des Mitarbeiters über, das heißt bei einem Arbeitsplatzwechsel kann dieses mitgenommen werden.

Weitere Informationen

Unsere Fachhandelspartner helfen Ihnen gerne, den für Sie optimalen Bürostuhl oder andere ergonomische Hilfsmittel zu finden. Die ausführliche, individuelle Beratung ist eine der Kernkompetenzen der Ergonomie-Fachgeschäfte. Selbstverständlich bekommen Sie hier auch den Kostenvoranschlag, den Sie beim Einreichen des Antrages beim Kostenträger benötigen.

Weiterführende Links

Gemeinsame Servicestellen der Reha-Leistungsträger

Deutsche Rentenversicherung DRV: Homepage

Deutschen Rentenversicherung DRV: Reha-Büros

Deutschen Rentenversicherung DRV: Antragspaket "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"

Deutschen Rentenversicherung DRV: Publikation "Rahmenkonzept zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (Download, PDF, 525 KB)

Bundesagentur für Arbeit: Homepage

Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt MB12 "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" (Download, PDF, 188 KB)

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsstättenverordnung (siehe Anhang 6: Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen)

Telefonische Beratung

für ergonomische Möbel


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