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Der gesunde Bürostuhl - 21 Bewertungskriterien
1. Grundsätzliche Bürostuhl-Eigenschaften
- Der Bürostuhl muss das Prüfzertifikat für das GS-Zeichen haben und die Anforderungen der DIN 4551 müssen erfüllt sein.
- Der Verstellbereich der Sitzhöhe muss über die geforderte Norm (380 - 530 mm) hinausgehen, da diese in der Praxis nicht ausreichend ist. Anzustreben ist ein Verstellbereich bis 570 mm. Dazu ist ein Austausch der Gasfedern nach dem Baukastenprinzip mit unterschiedlich langen Gasfedern (135 - 265 mm) vorteilhaft.
- Die Sitztiefe muss um mindestens 100 mm verstellbar sein, damit die Sitzfläche auf die jeweilige Oberschenkellänge eingestellt werden kann.
- Die Sitzfläche soll gerade sein und darf auf keinen Fall nach hinten hochgezogen sein, um den sogenannten Rutschbahneffekt zu vermeiden.
- Die Sitzvorderkante muss abgerundet sein und darf nicht hart sein.
- Der Bürostuhl soll Sitzpolster haben, die nicht zu weich sind.
- Die Rückenlehne muss höhenverstellbar sein und nach dem Baukastenprinzip sollten unterschiedliche Höhen beim gleichen Modell zur Auswahl stehen. Hat der Bürostuhl eine Höhenverstellung des Lendenbausches, so ist dies vorteilhaft.
- Die Sitzfläche muss beweglich sein und diese Beweglichkeit muss gewichtsabhängig einstellbar sein, um fließende Bewegungsübergänge zwischen den verschiedenen Sitzpostitionen (vorne, mitte, hinten) zu ermöglichen. Sie sollten das erwünschte Wippen des Stuhles leicht durch Bewegungen Ihrer Füße und Beine steuern können (sog. fußgesteuerte Bewegung).
- Armlehnen müssen, sofern sie verwendet werden, immer höhenverstellbar sein, damit je nach Oberarmlänge der Schultergürtel immer waagerecht bleibt.
- Das Bezugsmaterial und die Polsterung müssen atmungsaktiv sein und dürfen nicht miteinander verklebt sein, da sonst der Feuchtigkeitstransport durch die Materialien verhindert wird.
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