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Erstattung ergonomischer Büromöbel und Hilfsmittel

Von den Sozialversicherungsträgern in Deutschland oder von der Agentur für Arbeit können rückengerechte Büromöbel bezuschusst werden. Wer hat Anspruch auf solche Leistungen, welcher Träger zahlt die Leistung und wie wird diese Leistung beantragt? Zu diesen Fragen soll die nachfolgende Checkliste Antworten geben.

Die Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie also als erstes mit Ihrem Arbeitgeber über die benötigten Hilfsmittel oder Möbel.

Wer kann einen Antrag stellen?

Nur wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus gesundheitsbedingt besondere Hilfsmittel oder Möbel zur beruflichen Eingliederung erforderlich sind, können die Träger dafür die Kosten übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient kann einen solchen Antrag stellen.

Wer ist der Kostenträger?

  • Rentenversicherungen: ab 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall oder Berufskrankheit
  • Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung
  • Landeswohlfahrtsverbände: Studenten, Beamte oder Sonderfälle

Alle genannten Kostenträger haben entsprechende Beratungsstellen. Bitte informieren Sie sich hier ausführlich über Ihren individuellen Fall.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und eventuelle Zusatzfragebögen (erhältlich beim Kostenträger)
  • Ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Sinnvoll ist der Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
  • Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers

Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein, um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten erlischt der Anspruch.

Welche Hilfsmittel werden bewilligt oder bezuschusst?

Es gibt hierfür keine definierte Liste, jedoch können grundsätzlich alle Hilfsmittel bezuschusst werden, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation dienen. Dies können zum Beispiel orthopädische Bürostühle, Stehpulte, Autositze oder technische Arbeitshilfen sein.

Sattelstuhl HAG Capisco mit Sattelsitz, Rückenlehne und Kopflehne (Modell 8107)     Ergorest Unterarmstütze für die Computerarbeit. Die Abbildung zeigt die Ausführung mit Maustisch.     Stehpult Drive von Officeplus mit Gestell silberfarben und Pultplatte in Zwetschge Dekor

Das bewilligte Hilfsmittel geht in das Eigentum des Mitarbeiters über, das heißt bei einem Arbeitsplatzwechsel kann dieses mitgenommen werden.

Weitere Informationen

Unsere Fachhandelspartner helfen Ihnen gerne, den für Sie optimalen Bürostuhl oder andere ergonomische Hilfsmittel zu finden. Die ausführliche, individuelle Beratung ist eine der Kernkompetenzen unserer Ergonomie-Fachgeschäfte. Selbstverständlich bekommen Sie hier auch den Kostenvoranschlag, den Sie beim Einreichen des Antrages beim Kostenträger benötigen.

Weiterführende Links

Übersicht der Versicherungsträger in Deutschland

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

Arbeitsschutzgesetz

Bundesagentur für Arbeit

Formular zur Übernahme der Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl

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