Erstattung ergonomischer Büromöbel und Hilfsmittel
Von den Sozialversicherungsträgern in Deutschland oder von der Agentur für Arbeit können rückengerechte Büromöbel bezuschusst werden. Wer hat Anspruch auf solche Leistungen, welcher Träger zahlt die Leistung und wie wird diese Leistung beantragt? Zu diesen Fragen soll die nachfolgende Checkliste Antworten geben.
Die Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie also als erstes mit Ihrem Arbeitgeber über die benötigten Hilfsmittel oder Möbel.
Wer kann einen Antrag stellen?
Nur wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus gesundheitsbedingt besondere Hilfsmittel oder Möbel zur beruflichen Eingliederung erforderlich sind, können die Träger dafür die Kosten übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige
Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des
Arbeitsplatzes dient kann einen solchen Antrag stellen.
Wer ist der Kostenträger?
- Rentenversicherungen: ab 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall oder Berufskrankheit
- Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung
- Landeswohlfahrtsverbände: Studenten, Beamte oder Sonderfälle
Alle genannten Kostenträger haben entsprechende Beratungsstellen. Bitte informieren Sie sich hier ausführlich über Ihren individuellen Fall.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und eventuelle Zusatzfragebögen (erhältlich beim Kostenträger)
- Ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Sinnvoll ist der Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet
werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
- Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein, um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss vor der Anschaffung eines
Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten erlischt der Anspruch.
Welche Hilfsmittel werden bewilligt
oder bezuschusst?
Es gibt hierfür keine definierte Liste, jedoch können grundsätzlich alle Hilfsmittel bezuschusst werden, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation dienen. Dies können zum Beispiel orthopädische Bürostühle, Stehpulte, Autositze oder technische Arbeitshilfen sein.
Das bewilligte Hilfsmittel geht in das Eigentum des Mitarbeiters über, das heißt bei einem Arbeitsplatzwechsel kann dieses mitgenommen
werden.
Weitere InformationenUnsere Fachhandelspartner helfen Ihnen gerne, den für Sie optimalen Bürostuhl oder andere ergonomische Hilfsmittel zu finden. Die ausführliche, individuelle Beratung ist eine der Kernkompetenzen unserer Ergonomie-Fachgeschäfte. Selbstverständlich bekommen Sie hier auch den Kostenvoranschlag, den Sie beim Einreichen des Antrages beim Kostenträger benötigen.
Weiterführende Links
Übersicht der Versicherungsträger in Deutschland
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
Arbeitsschutzgesetz
Bundesagentur für Arbeit
Anträge der Deutschen Rentenversicherung Bund
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