Ergonomie heute
Das gegenwärtige Verständnis von Ergonomie berücksichtigt sowohl die Interessen an einer Verbesserung der "Qualität des Arbeitslebens" als auch das Interesse an der "Qualität der Arbeitsergebnisse“.
Im betrieblichen Alltags gibt es zwei gegensätzliche Interessen: Dem betrieblichen Interesse nach einer möglichst hohen Arbeits-Produktivität bei möglichst niedrigen Kosten stehen nämlich die allgemeinen Grundsätze der betrieblichen Gesundheitsvorsorge entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz entgegen.
Als Grundsatz läßt sich somit definieren: "Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird".
In der "ergonomischen Aufwand-Nutzen-Betrachtung" kann die Beanspruchung des Menschen als Aufwand mit dem erreichbaren Arbeitsergebnis als Nutzen verglichen werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich zwischen dem Aufwand und dem Nutzen in der Regel keine einfache lineare Beziehung nachweisen lässt.
Man kann nämlich nicht immer bei maximaler Beanspruchung auch das maximale Arbeitsergebnis erwarten. Andererseits ist einzusehen, daß bei geringster Beanspruchung, nämlich Untätigkeit, das Arbeitsergebnis Null ist.
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